Häufig gestellte Fragen

01

Wann sollte ich einen Krippenplatz beantragen?

Nach der Geburt des Kindes sollten Sie bereits den Krippenplatz beantragen.
02

Wie beantrage ich einen Krippen-/Kindergartenplatz?


Das Antragsformular für einen Krippen- bzw. Kindergartenplatz finden Sie hier.
03

Was kostet ein Krippen-/Kindergartenplatz?

Die Elternbeitragsordnung befindet sich derzeit in der Überarbeitung und wird nach Fertigstellung für Sie an dieser Stelle einsehbar sein. Bis dahin ist die Elternbeitragsordnung der Stadt Potsdam maßgebend.
04

Wie ist die Verpflegung in der Einrichtung geregelt?

Wir bieten in unserer Einrichtung eine Ganztagsverpflegung über "Menü-Partner" an. Unser Frühstück gestalten wir gemeinsam in einem Gruppenraum. So kommen die Kinder der unterschiedlichen Gruppen zusammen und können sich austauschen. Das Frühstück ist in "Buffet-Form" gestaltet und die Kinder können sich selbst nach ihren Wünschen bedienen. Das Mittagessen wird aus der angrenzenden "Neuen Grundschule Potsdam" täglich an uns geliefert. Bestehende Allergien und Unverträglichkeiten des Kindes teilen Sie bitte direkt Menü-Partner (siehe Antrag auf Sonderkost) und uns schriftlich mit, damit bei Bedarf ein Alternativ-Essen ausgereicht wird.
05

Welche Impfungen/Voruntersuchungen benötigt mein Kind?

Bei der Aufnahme in die Einrichtung ist eine altersentsprechende MMR-Impfung (Mumps/Masern/Röteln) nachzuweisen. Darüber hinaus empfehlen wir den Impfstatus nach STIKO (Ständige Impfkommission). Das Formular für die "ärztliche Bescheinigung für die Aufnahme in Kindertagesstätten" erhalten Sie zusammen mit dem Betreuungsvertrag von uns. Die Bescheinigung darf mit Beginn der Betreuung nicht älter als eine Woche sein.
06

Wie ist die Abholung der Kinder geregelt?

Sollte eine nicht personenberechtigte dritte Person das Kind abholen, ist die Vorlage einer Tages- und/oder Dauervollmacht notwendig. Die Vollmacht muss von beiden Sorgeberechtigten, sofern dies der Fall ist, unterzeichnet sein. Bitte haben Sie Verständnis, dass aufgrund der unterschiedlichen Dienstzeiten nicht jeder Erzieher die abholberechtigten und/oder sorgeberechtigten Personen kennt und ggf. nach dem Personalausweis fragt. Dies dient ausschließlich der Sicherheit Ihrer Kinder.
07

Kann mein Kind jederzeit in die Kinderkrippe/den Kindergarten aufgenommen werden?

Um den Kindern einen individuelle Eingewöhnung zu ermöglichen, nehmen wir bevorzugt zu folgenden Zeitpunkten auf: 01. März, 01. Juni, 01. September und 01. Dezember.
08

Wie ist der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz geregelt?

Hier finden Sie alle Informationen und Anträge zum Rechtsanspruch.